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Sonnenverwöhnt - Unsere Sonnenpflege-Produkte entsprechen den neusten Markt-Trends und sind den aktuellsten europäischen Normen und Gesetzen angepasst.
Für Sonnengenuss ohne Schattenseiten!
Verwendung und Sicherheit von Titandioxid in Sonnenschutzmitteln

UV-Lichtschutzfilter werden seit vielen Jahren erfolgreich in Sonnenschutzprodukten eingesetzt. Sie schützen erwiesenermaßen vor den schädlichen Auswirkungen der Sonnenstrahlen, wie z.B. Sonnenbrand und beugen lichtbedingter vorzeitiger Hautalterung von innerhalb der Europäischen Union unterliegen kosmetische Mittel den strengen Regelungen und Sicherheitsanforderungen der neuen EU-Kosmetik-Verordnung (EG) 122312009 bzw. der noch bis Juli 2013 gültigen EU-Kosmetik-Richtlinie 761768/EWG.

Zum Schutz der Haut vor bestimmten schädlichen Einwirkungen der UV-Strahlen dürfen nur die im entsprechenden Anhang der vorstehend genannten Rechtsvorschriften aufgeführten UV-Filter in Sonnenschutzmittel verwendet werden. Die maximalen Konzentrationen, in denen die UV-Filter sicher in kosmetischen Mitteln eingesetzt werden können, sind ebenfalls in diesem Anhang geregelt.

Die Verwendung neuer UV-Filter ist erst nach einem aufwendigen Zulassungsverfahren durch den Gesetzgeber möglich.

Die Hersteller kosmetischer Mittel tragen die Verantwortung für die Sicherheit der Produkte für die menschliche Gesundheit. Dieser Verpflichtung kommen sie im Rahmen der Gesetzgebung jederzeit und umfangreich nach.

Einer der effektivsten UV-Filter ist das mineralische Titandioxid, welches in mikronisierter, beschichteter Form seit Jahrzehnten erfolgreich in Sonnenschutzprodukten, unter anderem für Kinder, Babys und Erwachsene mit sehr empfindlicher Haut, eingesetzt wird.

Mit der Veröffentlichung der EU-Kosmetik-Verordnung sowie aufgrund der weltweiten Diskussion zum Thema Nanomaterialien hat der EU-Gesetzgeber entschieden, dass ab dem 11. Juli 2013 zur Verbesserung der Information und Aufklärung des Verbrauchers der mineralische UV-Lichtschutzfilter Titandioxid mit dem Zusatz „Nano“ in der Inhaltsstoffdeklaration auf der Verpackung gekennzeichnet werden muss. Mit dieser Deklarationspflicht stellt der Gesetzgeber jedoch zu keinem Zeitpunkt die Sicherheit dieses UV-Filters in Frage.

Warum muss Titandioxid zukünftig dann in Sonnenschutzmittel mit dem Zusatz „Nano“ gekennzeichnet werden?

Die besonderen Verbraucheranforderungen an mineralische UV-Filter, wie Effektivität zum Schutz vor den negativen Auswirkungen der Sonnenstrahlen und Transparenz auf der Haut, haben es erforderlich gemacht, dass die Partikelgröße des Titandioxids möglichst klein sein muss. Aufgrund dieser Anforderungen fällt Titandioxid in die Definition der Nanomaterialien der europäischen Kosmetikverordnung, d.h. die Kristallgröße der Primärpartikel liegt im Größenbereich zwischen 1-100 Nanometer.

Warum hat der Gesetzgeber eine Definition für Nanornaterialien geschaffen?

In den letzten Jahren wird die Verwendung von Nanomaterialien im Allgemeinen in der Öffentlichkeit kritisch beurteilt. Die Diskussion um Nanomaterialien resultiert jedoch aus ganz anderen Bereichen (z.B. Oberflächenbeschichtung, Industrie- und Haushaltsreiniger) und wurde nur auf mikronisiertes Titandioxid, das in kosmetischen Produkten als UV-Filter verwendet wird, übertragen. Für den Gesetzgeber stellte sich nun die Frage, ob bestimmte Nanomaterialien aufgrund ihrer geringen Größe in tiefere Hautschichten eindringen können.

Das ist jedoch bei den in kosmetischen Sonnenschutzprodukten eingesetzten mikronisierten Titandioxiden nachweislich nicht der Fall, zumal sich die Partikel im Produkt zu größeren Verbänden zusammenballen, deren Größe deutlich außerhalb des Nanobereichs liegt.

Man kann daher nicht alle Nanomaterialien, nur weil sie unter die vom Gesetzgeber vorgegebene Definition fallen, als unsicher und kritisch für die menschliche Gesundheit einstufen.

Zu Titandioxid liegen umfangreiche Daten vor, die deren sichere Anwendung in kosmetischen Mitteln belegen. Die Sicherheit von Titandioxid als Lichtschutzfilter wurde bereits im Jahre 2000 in einer detaillierten Studie und Stellungnahme des wissenschaftlichen Beratergremiums der Europäischen Kommission bestätigt. Im Rahmen dieser Studie konnte gezeigt werden, dass die Teilchen nicht in die Haut eindringen. Dies konnte weiterhin durch Studien aus den Jahren 2006 und 2007 erneut untermauert werden. Außerdem haben z.B. Studien von Prof. Tilmann Butz an der Universität Leipzig im Rahmen des staatlich geförderten Nanoderm-Projektes bewiesen, dass Titandioxid nicht in die Haut eindringt.

Die aktuellsten Studienergebnisse von März 2010 wurde in der wissenschaftlichen Zeitschrift Photochemical & Photobiological Sciences 1) publiziert.

In dieser Publikation haben verschiedene namhafte Industrieunternehmen und Vertreter des Europäischen Verbandes der kosmetischen Industrie COLIPA durch klinische Untersuchungen zum wiederholten Mal zeigen können, dass Titandioxid nicht in tiefere Hautschichten eindringt und somit kein Risiko für die menschliche Gesundheit darstellt.

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass auf Basis der vielfältigen vorliegenden wissenschaftlichen Studien der Gebrauch von mikronisiertem Titandioxid in Sonnenschutzmitteln sicher und unbedenklich für den Verbraucher ist.

Hinzu kommt der unbestrittene Nutzen dieser mineralischen Lichtschutzfilter zur Vermeidung komplexer lichtbedingter Hautschäden bis hin zum Hautkrebs, die Sicherheit und die hervorragende Verträglichkeit des Lichtschutzfilters Titandioxid wird nicht zuletzt durch seine Unauffälligkeit in der langjährigen Marktbeobachtung dokumentiert.

Literatur:
1) Human safety review of “nano” titanium dioxide and zinc oxide

Karsten Schilting,a Bobble Bradford,b Dorninique Castelli,c Eric Dufour,d J. Frank Nah,e Wolfgang Pape,f Stefan Schulte,g Jan Tooley,h Jeroen van den Boschi and Florian Schellaut,j

Photochem. Photobiol. Sci., 2010, 9, 495-509